Allgemeine Geschäftsbedingungen - Mietbedingungen
1. Fahrzeugübergabe und Mietwagen
- Der Mieter bestätigt, daß der Mietwagen in einwandfreiem bzw. in der Anlage (Übergabeprotokoll) beschriebenen Zustand, ausgestattet mit Kfz- Papieren, Werkzeug, Reserverad oder Reparaturset, Warndreieck und Verbandskasten übergeben wurde. Bei Verlust haftet der Mieter.
- Die Miete beginnt und endet an dem vom Vermieter festgesetzten Stationen, Orten oder Adressen.
- Vor Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an dem Mietwagen auf Kosten des Mieters zu verschaffen und die zusätzliche Inanspruchnahme des Mietwagens zu berechnen.
- Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen.
- Kunden mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands können Fahrzeuge nur mit einer gültigen Kreditkarte mieten.
2. Benutzung des Fahrzeugs
a) Zur Benutzung des Mietwagens sind nur die im Mietvertrag genannten Fahrer berechtigt, bei Firmenanmietungen auch festangestellte Berufsfahrer oder andere von der Firma beauftragte Personen. Bei der Benutzung durch berechtigte Dritte ist der Mieter verpflichtet
- dem Vermieter die Namen der weiteren Fahrer mitzuteilen.
- sich davon zu überzeugen, dass dieser im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, mindestens 21 Jahre alt ist, über mehr als eine einjährige Fahrpraxis verfügt und
- dem Fahrer vor der Übergabe des Fahrzeuges die Mietbedingungen bekanntzugeben und ihn zu deren Einhaltung zu verpflichten.
b) Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Mietwagens zu beachten. Bei LKW- Anmietungen sind die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) zu beachten.
c) Die Benutzung des Mietfahrzeuges ist nicht gestattet bei:
- Teilnahme an Motor- und Sportveranstaltungen;
- Fahrten ausserhalb Deutschlands, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich zugestimmt
- dem Transport von Gegenständen entgegen gesetzlichen Bestimmungen
d) Öl- Wasserstand und Reifendruck sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für die sich daraus ergebenen Schäden.
e) Bei evtl. Reparaturen ist die nächste Spezialwerkstatt aufzusuchen. Zu Reparaturen über 50,00 Euro muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden.
f) Bei Ausfall oder Störung des Wegstreckenzählers ist der Vermieter sofort zu verständigen, anderenfalls werden 600 gefahrene Kilometer pro Tag der Abrechnung zu Grunde gelegt. Das Recht, eine niedrigere oder höhere Anzahl von gefahrenen Kilometern nachzuweisen, bleibt beiden Parteien vorbehalten.
g) Bei jedem Unfall ist die Polizei hinzuzuziehen und auf jeden Fall das im Fahrzeug aufliegende Schadensformular vollständig auszufüllen und umgehend, spätestens innerhalb von 24 Stunden persönlich bei der Rückgabe, per Fax unter 089 - 34 80 48 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden. Falls der Mieter den Unfall verursacht haben sollte, kann er dies so angeben, aber keinesfalls ein Schuldanerkenntnis abgeben.
h) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit amtlich genehmigten und nach Gewicht ausgewählten Kindersitzen (§ 21 StVO.).
i) Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
j) In allen Mietfahrzeugen besteht absolutes Rauchverbot.
k) Die Stornogebühr bis 24 Stunden vor dem Abholtermin ist kostenlos, danach wird der vereinbarte Mietpreis vollständig fällig.
3. Rückgabe des Fahrzeuges
Die Rücknahme des Fahrzeuges ist grundsätzlich jederzeit möglich, die Rücknahme des Vermieters erfolgt nur während der normalen Geschäftszeiten. Diese sind im Betrieb des Autovermieters durch Aushang bekanntgegeben.
a) Für die wiederholte Bearbeitung etwaiger Strafzettel, die während der Mietzeit durch den Mieter verursacht werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro erhoben.
b) Für die Sonderreinigung eines stark verschmutzten Mietwagens werden 35,00 Euro erhoben.
c) Die Schadensbearbeitungsgebühr beträgt 35,00 Euro.
d) Eine verspätete Rückgabe des Mietfahrzeugs kostet bis zu einer Stunde 25,00 Euro, danach den aktuellen Tagessatz der gemieteten Fahrzeuggruppe.
e) Muss das Fahrzeug bei Rückgabe vom Autoverleih Sander betankt werden, wird eine Tankpauschale von 25,00 Euro zusätzlich zu den Treibstoffkosten erhoben.
f) Die Beträge für etwaige Sonderreingungen, Tankpauschalen, Treibstoffkosten, Stornogebühren, Verlängerungen der Mietzeit, Strafzettelbearbeitungsgebühren, Verspätungszuschläge und angefallene Reparaturkosten innerhalb des bei der Vermietung vereinbarten Selbstbehalts werden von der bei der Anmeldung angegebenen Kreditkarte abgebucht.
g) Alle Fahrzeuge dürfen nur am Abholort zurückgegeben werden. Bei unsachgemäßer Abstellung des Fahrzeugs werden dadurch entstandene Kosten zusätzlich berechnet.
4. Versicherungsschutz
Haftpflicht - Versicherungssumme: mindestens € 10.000.000.- gegen Sach- und Vermögensschäden € 3.750.000 gegen Personenschäden. Teilkaskoschäden (Feuer-, Diebstahl- und Wildschäden) nur gegen Zusatzgebühr. Bei vereinbarter Insassen- Unfallversicherung gelten folgende Leistungen: Invalidität € 20.000. Tod € 10.000 ggf. anteilmäßig auf die Insassen verteilt. Bei vier oder mehr berechtigten Insassen erhöhen sich die Summen um 50%
5. Mieterhaftung
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für das Mietfahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht. Bei Schäden, auch wenn sie vom Fahrer zu vertreten sind, haftet der Mieter wie folgt:
a) Haftung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung und ohne Teilkaskoversicherung
Der Mieter haftet für den Fahrzeugschaden bis zur Höhe der auf der Vertragsvorderseite angegebenen Selbstbeteiligung. Hinsichtlich aller übrigen Schäden (z.B. Reifenschäden, Autotelefon, Zubehör, sowie für Bergungs- und Rückführungskosten, Mietausfall, etc.) und auch der Teilkaskoschäden (siehe Ziffer 4) haftet er voll. In voller Höhe haftet er auch bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung und auch fahrlässigen Verstössen gegen Ziffer 2a, c oder g dieser Mietbedingungen. Für Schäden an LKW- Aufbauten (Koffer, Plane, Spiegel, Hochdach usw.) und Kombis, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und -breite) beruhen, haftet der Mieter ebenfalls voll, auch für Schäden, die durch unsachgemäße Beladung entstehen.
b) Haftung bei vereinbarter Haftungsbeschränkung
Die Selbstbeteiligung gemäß der Vertragsvorderseite wird auf € 350.- reduziert. Wird der Schaden jedoch vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch unsachgemäße Beladung verursacht oder durch einen - auch fahrlässigen - Verstoss gegen Ziffer 2a, c oder g dieser Mietbedingungen, haftet er für Schäden an Reifen, Autotelefon, Zubehör sowie für Bergungs- und Rückführungskosten, Gutachterkosten, Mietausfall, Wertminderung und Schäden, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Fahrzeughöhe und -breite) entstehen.
c) Stundung - Akteneinsicht
Schadenersatzansprüche gegen den Mieter werden, sofern zur Feststellung einer Haftung eine Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten erforderlich ist, bis zur Akteneinsicht gestundet. Von dem Zeitpunkt der Akteneinsicht ist der Mieter ggf. zu unterriechten.
6. Haftungsfreiheit des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Benutzung oder einem Ausfall des Fahrzeuges ergeben oder die durch Unfall verspätete Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Mietwagens entstehen.
7. Zahlungsbedingungen - Gesamtschuldnerische Haftung
- Der Mietpreis schließt Kfz- Steuern, Haftpflichtversicherung und Wartung ein.
- Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner, auch bei der Mieterhaftung nach Ziffer 5.
- Der Berechnung der Kilometer werden ggf. die Kilometer- Zahlen des Tachometers zugrundegelegt (siehe auch 2.f.)
- Die Mietwagenkosten sind sofort fällig. Bei Verzug des Mieters beträgt die Mahngebühr je Mahnung Euro 15,00.
8. Nebenabreden oder Ergänzungen
Nebenabreden oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
9. Persönliche Daten
Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug oder nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs oder bei Vorlage von unrichtigen Personaldokumenten können die personenbezogenen Daten in eine Warndatei weitergegeben werden.
10. Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit
Die eventuelle Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt gewordenen vorstehenden Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Text in deutscher Sprache maßgebend. Es gilt deutsches Recht.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.
12. Gerichtsstandvereinbarung
Als Gerichtsstand gilt für beide Teile und für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder sofern er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
München, 25.08.2011

